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Infos und Regeln rund um die Zucht

Allgemeines

Bitte beachtet folgende AGB´s, wenn ihr unseren Service in anspruch nehmen wollt.
Euer VRH sollte legal sein. Zum Züchten muss unser Pferd mindestens 4 Jahre und euer Pferd mindestens 3 Jahre alt sein. Das entstandene Fohlen sollte spätestens 10 Tage nach der Geburt eingetragen sein, sonst wird es als Todgeburt eingetragen. Einen Antrag kann ich jederzeit ablehnen.

 

Die Zucht

Das jeweilige Pferd von euch sollte zur Zucht zugelassen sein. Als Deckart könnt ihr zwischen Natursprung, Frischsamen und dem Sprung an der Hand wählen. Die Tragzeit bei uns beträgt 5 Monate, fals ihr einen Decksprung bucht, könnt ihr auch eure Tragzeit nehmen.

 

Das Fohlen

Ihr könnt die Daten selber bestimmen, dennoch losen wir auch gerne für euch. Dazu bitte einfach nochmal eine kleine Rückmeldung. Bei aus Leihmutterschaften entstandenen Fohlen haben wir auf jeden Fall ein Vorverkaufsrecht. Bei Decksprüngen unserer Hengste beanspruchen wir das im Allgemeinen nicht. 

 

Namensgebung

Es ist gern gesehen, dass unser Zuchtkürzel (LH oder Lindenhof´s) im Namen vorhanden ist. Natürlich können wir euch bei Decksprüngen unserer Hengste nicht dazu zwingen, schön wäre die Verwendung trotzdem. Bei Leihmutterschaften ist die Verwendung eines der Kürzel Pflicht.
Normalerweiße bekommen Stutfohlen einen Namen mit Anfangsbuchstaben der Mutter und Hengstfohlen einen Namen mit Anfangsbuchstaben des Vaters. Ausnahmen gibt es z.B. bei Trakehnern, Friesen,... .
Weiterhin können folgende Zusätze an die Namen angehanden werden:
Wenn ein reinrassiges Araberfohlen geboren wird, kann es ein ox hinter den Namen bekommen.
Wenn ein reinrassiges engl. Vollblut-Fohlen geborgen wird, kann es ein xx hinter den Namen bekommen. Hat es nur mind. 50% Vollblut in sich kann ein x hinter den Namen angehangen werden.

 

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